Häuslicher Senioren-Service & Betreuung bei Pflegebedürftigkeit und Demenz mit Wohlbeha(a)gen
- Alltagsbegleitung
- Demenzbetreuung
- Gedächtnistraining
- Biografiearbeit
- Sturzprävention
- Gymnastik
- Begleitung bei Arztfahrten
und Behördengängen etc.
- Haushaltshilfe
- Spaziergänge
- Freizeit-Aktivitäten
- Vorlesen
- Spiele
- kreatives Gestalten
- Singen
- Angehörigengespräche
- Validation
Seniorenbetreuung mit Wohlbeha(a)gen
Durch unseren einfühlsamen und umsichtigen Betreuungsdienst helfen wir älteren Menschen bei der
Verrichtung der alltäglichen Dinge. Mit dem Ziel, dass sie weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung
leben können.
MOBILITÄT
Durch leichte Gymnastik, Sturzprävention und zahlreiche Wellness-Angebote stärken wir den Körper und fördern die physische Gesundheit.
AKTIVITÄT
Um die gewohnten sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten, begleiten wir Senioren bei Freizeitangeboten und gestalten mit ihnen den Alltag.
WOHLBEFINDEN
Je nach Wunsch, Gesundheitszustand und Gemütsverfassung fördern wir das Wohlbefinden durch passende Aktivitäten: Wellness-Angebote, Gespräche, Spiele, Aufenthalt in Freien etc.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen im Alter zu Hause professionell und rücksichtsvoll zu betreuen, zu begleiten und im Alltag aktiv zu unterstützen.
Pflege und Betreuung bei Demenz
Sie pflegen Ihren an Demenz erkrankten Angehörigen? Dies ist oft eine herausfordernde Aufgabe und nicht immer einfach. Wir unterstützen Sie dabei gerne! Die Art und der Umfang von Leistungen werden gemeinsam besprochen und individuell umgesetzt. Wir arbeiten dabei eng mit ambulanten und medizinischen Pflegediensten, Ärzten und Therapeuten zusammen.
Anspruch auf Unterstützung
Wenn Sie als Angehöriger einen demenzkranken Menschen pflegen, hat dieser Anspruch auf professionelle Unterstützung eines ambulanten Pflege- und/oder Betreuungsdienstes.
Kostenübernahme
Die Kosten werden vom jeweiligen Pflegeversicherungsträger bis zu einer bestimmten Höhe (abhängig vom Pflegegrad) übernommen. Bei unsere Leistung handelt es sich um ein von den Pflegekassen anerkanntes Angebot nach §45b SGB XI. Diese Art von Betreuung ermöglicht es alleinlebenden Menschen mit Pflegegrad oder Demenz, weiterhin in der gewohnten Umgebung zu leben und entlastet gleichzeitig die Angehörigen! In diesem PDF Dokument können Sie weitere Informationen zu den Pflegesachleistungen sowie dem Pflegegeld erhalten.
Unsere Hilfe, ganz konkret
Wir betreuen Menschen mit Pflegegrad und/oder Demenz in ihrem häuslichen Umfeld und helfen bei der Verrichtung der alltäglichen Dinge. Unser Team ist nicht nur fachlich kompetent, sondern auch sehr einfühlsam. Unser Anspruch ist, die bestmögliche Betreuung zu bieten, ergänzend zur ambulanten Pflege.
Wir motivieren und aktivieren im ganz normalen Alltag und in der Freizeit. Dabei achten wir auf eine liebevolle und verständnisvolle Anleitung, damit der Betroffene so viel wie möglich selbstständig durchführen kann, um die noch vorhandenen Ressourcen möglichst lange zu erhalten.
Wir fördern und erhalten geistige Fähigkeiten unter anderem durch abwechslungsreiche Sinneseindrücke, spielerisches Erinnerungstraining und viele Beschäftigungsideen!
Werfen Sie einmal einen Blick auf die vielfältigen Beschäftigungsideen bei Demenz.
Verhinderungspflege ist Vertrauenssache
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, springen wir ein! Die „Übernahme der Pflege bei Verhinderung der pflegenden Person“ nennt man Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten dieser Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Verhinderungspflege kann auch tageweise und stundenweise beantragt werden, aus „sonstigen“ Gründen. Also wenn der pflegende Angehörige einfach mal eine Pause braucht, oder anderweitig „verhindert“ ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Pflegeversicherung die Kosten für die externe Pflegeperson übernimmt?
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die staatlich geförderte Verhinderungspflege muss durch Personen erfolgen, die keine Angehörigen 1. oder 2. Grades der pflegebedürftigen Person sind, wie Ehepartner, Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern und Verschwägerte. Und die Verhinderungspflegende darf nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit der zu pflegenden Person leben.
Wenn wir für eine Pflegeperson einspringen, sind Leistungen bis 1.612 Euro je Kalenderjahr erstattungsfähig.
Seit 2015 besteht die Möglichkeit, bis zu 50 % des jährlich für die stationäre Kurzzeitpflege vorgesehene Budget für die Verhinderungspflege zu Hause zu verwenden (maximal € 806). Dadurch erhöht sich der von der Pflegekasse bereitgestellte Leistungsbetrag auf bis zu € 2.418 je Kalenderjahr.